Die antifaschistische Schutzwall war ein Begriff, der während der Zeit der deutschen Teilung (1949-1990) verwendet wurde, um die Grenzanlagen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und der Deutschen Demokratischen Republik (Ostdeutschland) zu beschreiben. Die Mauer, die Teil dieser Schutzwall war, wurde von der DDR-Regierung in den 1960er Jahren errichtet, um die Massenflucht aus Ostdeutschland zu stoppen.
Die antifaschistische Schutzwall war ein hochgesichertes Grenzsystem, das aus zwei parallelen Betonmauern mit einem Todesstreifen dazwischen bestand. Auf der Westseite der Mauer war oft ein Zaun oder Stacheldraht vorhanden, um den Zugang zur Mauer zu erschweren. Der Todesstreifen war mit Hindernissen wie Selbstschussanlagen, Minenfeldern, Hundelaufgittern und Überwachungstürmen gesichert.
Die antifaschistische Schutzwall war ein Symbol für die Teilung Deutschlands während des Kalten Krieges und wurde von der DDR-Regierung als Mittel verwendet, um die Bevölkerung vor dem "westdeutschen Imperialismus" zu schützen. Auf der anderen Seite wurde die Mauer von vielen Menschen als Unterdrückung und Verletzung der Grundrechte angesehen.
Die antifaschistische Schutzwall wurde am 9. November 1989, nach dem Fall der Berliner Mauer, letztendlich geöffnet. Dieser historische Moment führte zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990. Die meisten Überreste der Mauer wurden abgerissen, aber einige Teile stehen noch als Mahnmal für die deutsche Teilung und als Erinnerung an die Opfer, die bei Fluchtversuchen ums Leben kamen.
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